Marktbearbeitungsgrad Nr. | 4 | ||
Definition |
Der Handelsvertreter ist ein selbständig erwerbender Unternehmer, der für einen Anbieter Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen und auf dessen Rechnung Rechtsgeschäfte schliesst. Seine Entschädigung ist eine Provision (bis 50 % je nach Branche). Beispiele:
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Kriterien |
gross |
mittel |
klein |
Integrationsgrad Zielland | √ | ||
Organisationsverbleib Stammland | √ | ||
Abhängigkeit von Geschäftspartnern | √ | ||
Sicherung Kundenbestand | √ | ||
Sicherung Exklusivität | √ | ||
Qualitätssicherung | √ | ||
Marktpenetrationsmöglichkeit | √ | √ | |
Finanzieller Aufwand | √ | ||
Führungsaufwand | √ | ||
Personalressourcen | √ | ||
Instruktion, Schulung, Weiterbildung und Überwachung | √ | ||
Kontrollaufwand | √ | ||
Risiken | √ | ||
Stufentabelle: Die Marktbearbeitungsformen in der Übersicht (PDF, 28 KB) | |||
Weitere Informationen zum Vertrieb: Rechtliche Informationen: |