Marktbearbeitungsgrad Nr. | 9 | ||
Definition | Ein Joint Venture wird in aller Regel durch eine selbständige Gesellschaft begründet, an der die Partnerunternehmen kapitalmässig beteiligt sind und meist einen wesentlichen Ressourcenanteil an Technologie, Schutzrechten, an technischem oder Marketing-Know-how und Vertriebseinrichtungen einbringen; die Joint-Venture-Gesellschaft ist gekennzeichnet durch die Aspekte von Kooperation und Autonomie. | ||
Kriterien |
gross |
mittel |
klein |
Integrationsgrad Zielland | √ | ||
Organisationsverbleib Stammland | √ | ||
Abhängigkeit von Geschäftspartnern | √ | ||
Sicherung Kundenbestand | √ | √ | |
Sicherung Exklusivität | √ | ||
Qualitätssicherung | √ | ||
Marktpenetrationsmöglichkeit | √ | ||
Finanzieller Aufwand | √ | ||
Führungsaufwand | √ | √ | |
Personalressourcen | √ | ||
Instruktion, Schulung, Weiterbildung und Überwachung | √ | ||
Kontrollaufwand | √ | ||
Risiken | √ | ||
Stufentabelle: Die Marktbearbeitungsformen in der Übersicht (PDF, 28 KB) | |||
Weitere Informationen zum Vertrieb: Rechtliche Informationen: |